Ärztliche Tätigkeit wird u. a. in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) organisiert. Die Form prägt, ob eine ganze Praxis übergeben, ein Anteil übernommen oder eine Arztstelle besetzt wird.
Bei der Einzelpraxis steht meist die vollständige Übergabe im Vordergrund. Bei der BAG geht es häufig um den Einstieg über eine Beteiligung; bei MVZ kann – auch bei Zulassungsbeschränkungen – nach den gesetzlichen Vorgaben eine Arztstelle nachbesetzt werden.
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach dem Vertragsarztrecht und den Entscheidungen der zuständigen Gremien. Welche Variante möglich ist, sollte früh mit der Kassenärztlichen Vereinigung geklärt werden.