Beim Asset Deal werden die einzelnen zum Betrieb gehörenden Wirtschaftsgüter mitsamt zugeordneten Verträgen und Rechtsverhältnissen unmittelbar übertragen. Beim Share Deal wird das Unternehmen durch Erwerb der Gesellschaftsanteile gekauft; der Rechtsträger bleibt, es wechselt der Gesellschafter.
Die IHK beschreibt die Folgen: Beim Share Deal gehen grundsätzlich alle Rechte und Pflichten – und damit auch Verbindlichkeiten – über, Vertragsbeziehungen bleiben bestehen. Beim Asset Deal lässt sich gezielter steuern, welche Positionen übernommen werden; dafür sind die Übertragungen einzeln zu erfassen.
Die Wahl der Struktur hat erhebliche Haftungs- und Steuerfolgen und ist eng mit der Vertragsgestaltung verknüpft. Für Arztpraxen ist zusätzlich das Vertragsarztrecht zu beachten. Die konkrete Struktur gehört in fachkundige Beratung.