Für die spätere Prüfung stellt die abgebende Seite üblicherweise Unterlagen strukturiert zusammen: mehrjährige Jahresabschlüsse/Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Angaben zu Räumen und Mietverträgen, Geräte- und Inventarlisten, Angaben zur Personalstruktur (zusammengefasst) sowie Informationen zum vertragsärztlichen Status.
Die IHK beschreibt, dass dem Käufer eine Due-Diligence-Checkliste übergeben wird und der Verkäufer die darin genannten Dokumente bereitstellt. Eine vollständige, geordnete Aufbereitung verkürzt die Prüfung und erhöht die Glaubwürdigkeit der eigenen Angaben.
Patientenbezogene Unterlagen gehören nicht in den Datenraum. Die Weitergabe von Patientenakten ist ein eigenständiger, datenschutzrechtlich streng geregelter Vorgang, der erst beim tatsächlichen Übergang und nach den anerkannten Modellen erfolgt.