Ein diskretes Exposé beschreibt die wesentlichen Merkmale einer Praxis, ohne sie unmittelbar identifizierbar zu machen. Es sollte die Kaufpreisvorstellung nachvollziehbar herleiten – etwa aus der Ertragslage und dem künftigen Investitionsbedarf – und zugleich sensible Angaben schützen.
Vermeiden Sie Angaben, die Rückschlüsse zulassen (z. B. seltene Gerätekombinationen in kleinen Orten). Ausstattung, Fotos und Standortangaben können trotz Anonymisierung Rückschlüsse ermöglichen. Die IHK empfiehlt für den Verkaufsprozess ausdrücklich eine Vertraulichkeitsvereinbarung, bevor sensible Informationen herausgegeben werden.
Erfassen Sie niemals Patientendaten, Patientenlisten oder Behandlungsunterlagen – auch nicht in Freitext oder auf Bildern. Solche Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen im Rahmen der Anbahnung nicht offengelegt werden.