Der Wechsel sollte für Patientinnen und Patienten transparent und respektvoll gestaltet werden. Dabei gilt: Der Zugriff auf Altakten durch die Nachfolge setzt grundsätzlich die Einwilligung der betroffenen Person voraus bzw. erfolgt erst bei erneuter Behandlung nach dem anerkannten Modell.
Informationen über den Übergang dürfen keine Gesundheitsdaten preisgeben. Die Berufsordnung verpflichtet zur sorgfältigen Dokumentation und zur geschützten Aufbewahrung; die Empfehlungen der Ärztekammer sind zu beachten.
Eine klare, frühzeitige und datensparsame Kommunikation schafft Vertrauen und erleichtert die Fortführung der Versorgung. Die konkrete Ausgestaltung ist mit Datenschutz- und KV-Stellen abzustimmen.