Die Miet- oder Eigentumssituation der Räume ist ein zentraler Punkt jeder Übernahme. Zu prüfen sind Laufzeiten, Verlängerungsoptionen, Übergabemodalitäten und die Frage, ob bestehende Verträge übernommen oder neu verhandelt werden.
Beim Personal gelten arbeitsrechtliche Regelungen, insbesondere der Betriebsübergang nach § 613a BGB: Der neue Inhaber tritt in die bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam, und Beschäftigte haben ein Widerspruchsrecht. Teamangaben in Inseraten erfolgen nur zusammengefasst.
Eine geplante Übergangsphase mit der bisherigen Inhaberin oder dem bisherigen Inhaber kann den Übergang für Team, Patientinnen und Patienten erleichtern und Wissen sichern.