Mit einem Letter of Intent (LoI) halten die Parteien ihre ernsthafte, aber grundsätzlich unverbindliche Absicht zur Durchführung der Transaktion fest. Er markiert häufig den Übergang in die Detailprüfung (Due Diligence) und in die eigentlichen Vertragsverhandlungen.
Im LoI werden oft Eckpunkte festgehalten: die Grundzüge der beabsichtigten Struktur, der zeitliche Rahmen für Due Diligence und Verhandlung sowie – je nach Vereinbarung – Exklusivität und Vertraulichkeit. Ob und welche Teile bindend sein sollen, ist ausdrücklich zu regeln.
Der LoI ist keine Garantie für einen Abschluss. Üblicherweise steht der erfolgreiche Vertragsschluss unter dem Vorbehalt einer für die Käuferseite zufriedenstellenden Prüfung.