Der Unternehmens- bzw. Praxiskaufvertrag zählt laut IHK zu den komplexesten Vertragstypen und ist gesetzlich nur wenig vorgeprägt. Er regelt u. a. den Kaufgegenstand, den Kaufpreis und seine Mechanik, Garantien und Freistellungen, Haftung sowie Bedingungen für den Vollzug.

Je nach Struktur bestehen Formerfordernisse: Die Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH etwa ist notariell zu beurkunden. „Signing" bezeichnet die Unterzeichnung des Vertrags; der tatsächliche Übergang („Closing") kann davon zeitlich getrennt sein.

Die sorgfältige Abbildung von Risiken aus der Due Diligence – etwa über Garantien und Kaufpreisklauseln – ist zentral. Die Vertragsgestaltung gehört zwingend in fachkundige rechtliche Hände.