Der im Vertrag genannte Preis ist oft ein Ausgangswert, der zum Stichtag angepasst wird. Ein häufiges Element ist die Anpassung an das Nettoumlaufvermögen (Working Capital): Weicht es zum Übergang von einem vereinbarten Referenzniveau ab, wird der Preis entsprechend korrigiert.

Weitere Gestaltungen sind variable, an die künftige Entwicklung geknüpfte Komponenten (Earn-out) oder Einbehalte zur Absicherung. Solche Mechaniken verteilen Chancen und Risiken zwischen den Parteien und müssen klar definiert sein.

Die IHK weist darauf hin, dass der Unternehmenskaufvertrag zu den komplexesten Vertragstypen zählt und gesetzlich kaum vorgeprägt ist. Kaufpreisklauseln gehören deshalb in fachkundige Hände; die hier genannten Begriffe dienen nur der Orientierung.