In M&A-Transaktionen wird häufig zwischen dem Unternehmenswert (Enterprise Value) und dem Eigenkapitalwert (Equity Value) unterschieden. Der Enterprise Value bewertet das operative Geschäft unabhängig von der Finanzierung; der Equity Value ergibt sich daraus, indem Finanzverbindlichkeiten und liquide Mittel berücksichtigt werden.

Verbreitet ist eine Betrachtung „cash-free/debt-free": Der vereinbarte Wert bezieht sich auf einen Zustand ohne überschüssige liquide Mittel und ohne Finanzschulden; Nettoverschuldung (Finanzschulden abzüglich liquider Mittel) wird beim Übergang preiswirksam berücksichtigt.

Die IHK betont, dass der Kaufpreis nachvollziehbar aus Ertragskraft und künftigem Investitionsbedarf herzuleiten ist. Welche Posten wie zugeordnet werden, ist Teil der Verhandlung und sollte sauber definiert werden.