Das Ertragswertverfahren leitet den Wert aus den künftig erwartbaren Erträgen ab, die auf einen heutigen Wert bezogen (diskontiert) werden. Die IHK beschreibt es als einen der sinnvollsten Ansätze, weil er die zukünftige Ertragskraft in den Mittelpunkt stellt.
Für Arztpraxen wird häufig auf nachhaltig erzielbare Überschüsse abgestellt, wobei ein kalkulatorischer Unternehmerlohn berücksichtigt wird. Die konkrete Ausgestaltung – etwa Betrachtungszeitraum und Kapitalisierung – ist methodisch anspruchsvoll und gehört in fachkundige Hände.
Dieser Text erklärt nur die Grundidee. Konkrete Faktoren, Zinssätze oder Multiplikatoren werden hier bewusst nicht genannt, da sie vom Einzelfall abhängen und sachverständig herzuleiten sind.