Als grobe Taktung haben sich wiederkehrende Meilensteine bewährt: Zieldefinition, Aufbereitung der Unterlagen, Marktansprache, Vertraulichkeitsvereinbarung, Absichtserklärung (LoI), Due Diligence, Vertragsverhandlung, Beurkundung/Signing und Vollzug/Closing.
Bei vertragsärztlichen Praxen hängt der Zeitpunkt zusätzlich von Gremienterminen ab. Das Nachbesetzungsverfahren nach § 103 SGB V setzt einen Antrag voraus, über den der Zulassungsausschuss in Sitzungen entscheidet; dessen Rhythmus ist einzuplanen.
Ein realistischer Zeitplan mit Puffern reduziert Druck und verhindert, dass wirtschaftliche oder rechtliche Prüfungen abgekürzt werden. Die KfW weist darauf hin, dass ein tragfähiges Konzept und eine saubere Vorbereitung die Bankgespräche erleichtern.