Zur fachlichen Begleitung werden – je nach Konstellation – Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und spezialisierte Rechtsberatung herangezogen. Behördlich kommen die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer, der Zulassungsausschuss sowie das Finanzamt hinzu.
Die IHK-Materialien zur Unternehmensnachfolge betonen, dass die Prüfung „mit gebotener Sorgfalt" und mit fachkundiger Unterstützung erfolgen sollte. Für die wirtschaftliche Einordnung werden Steuerberatung, Unternehmensberatung oder Wirtschaftsprüfung als mögliche Ansprechpartner genannt.
Eine frühzeitige Aufgabenverteilung – wer prüft was, wer kommuniziert mit welcher Stelle – verringert Reibungsverluste und hilft, Fristen (etwa im Nachbesetzungsverfahren) einzuhalten.